Anwaltskanzlei Ditzingen - Stuttgart - Karaahmetoğlu & Kollegen | Rechtsgebiete 	 | Nebenklage/Opferrecht

Rechtsgebiete

Nebenklage/Opferrecht


Opfer einer Straftat müssen gegen den Täter Anzeige erstatten, damit die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleitet. Kommt es dann zu einer Gerichtsverhandlung, werden die Opfer meistens als Zeugen geladen.

Um die Rechtsstellung des Opfers im Strafverfahren zu stärken, kann das Opfer auch als sog. Nebenkläger vor Gericht auftreten, wenn es sich um eine Straftat nach § 395 StPO handelt. Dabei kann sich das Opfer anwaltlich vertreten lassen.

Durch die Nebenklage erhält der Nebenkläger das Recht zur ständigen Anwesenheit in der Hauptverhandlung vor dem Strafgericht. Er hat außerdem insbesondere das Recht zur Ablehnung eines Richters oder Sachverständigen, das Fragerecht und das Beweisantragsrecht. Somit tritt der Nebenkläger als „kleiner Staatsanwalt“ auf und hat so die Möglichkeit, an der gerechten Bestrafung des Täters entscheidend mitzuwirken.
Durch eine E-Mail an unsere Kanzlei können Sie keine anwaltlichen, behördlichen oder gerichtlichen Fristen wahren. Es wird durch Ihre E-Mail kein wirksames Mandatsverhältnis begründet. Es findet keine online- Rechtsberatung durch unsere Anwälte statt.
Empfänger
Name, Vorname*
Tel.
Betreff
Firma
Email*
Nachricht
Straße, Nr.
Sicherheitscode*
Plz, Ort
* Pflichtfelder

Kontakt / Standorte

Mo bis Fr von 9.00 - 18.00 Uhr
Tel. Ditzingen: 07156 - 4 35 90
Tel. Stuttgart: 0711 - 128 554 0
contact@k-kanzlei.de
http://www.k-kanzlei.de

Kanzlei Ditzingen

Karaahmetoğlu & Kollegen
Gerlinger Straße 6
71254 Ditzingen

Tel.: 07156 - 4 35 90
Fax: 07156 - 95 96 89
Anfahrt anzeigen

Kanzlei Stuttgart

Karaahmetoğlu & Kollegen
Theodor Heuss Straße 9
70174 Stuttgart

Tel.: 0711 - 128 554 0
Fax: 0711 - 128 554 99
Anfahrt anzeigen
Hier können Sie unseren monatlichen Newsletter abonieren oder durch erneutes eintragen Ihrer Emailadresse wieder abbestellen.

Sprache / Language / Dil / речь

DeutschEnglish Türkçe Pусский
Seite durchsuchen