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Kündigungsschutzrecht


Wird einem Arbeitnehmer gekündigt, bedeutet das einen schweren Einschnitt in sein Leben, nicht nur in beruflicher, sondern auch in sozialer Hinsicht. Die Arbeit, aus der der Arbeitnehmer regelmäßige Einnahmen erzielt hat, geht ihm verloren und damit auch ein wesentlicher Teil seines sozialen Umfeldes.

Aber nicht jede Kündigung ist auch gerechtfertigt. Jede Kündigung ist nämlich an ganz enge Voraussetzungen geknüpft, die sich im Wesentlichen im Kündigungsschutzgesetz wiederfinden.

Vor allem aber ist Eile geboten. Denn nach dem Erhalt der Kündigung muss der Arbeitnehmer innerhalb von drei Wochen eine Kündigungsschutzklage beim zuständigen Arbeitsgericht einreichen. Dabei ist er fast immer auf anwaltliche Hilfe angewiesen, da es einer ausführlichen Begründung bedarf, um dem Gericht aufzuzeigen, warum die Kündigung unwirksam ist.
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Peter Horrig
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