Ausländerrecht
Unsere Kanzlei ist international ausgerichtet. Daher gehört das Ausländerrecht zu unseren Kernkompetenzen. Grundlage des Ausländerrechts ist das Ausländergesetz. Dort sind die Voraussetzungen für die Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen, Aufenthalts- und passrechtlichen Modalitäten, die Beendigung des Aufenthalts, Verfahrensvorschriften sowie Einbürgerungsfragen geregelt. Dabei unterstützen und beraten wir insbesondere Nicht-EU-Bürger, EU-Ausländer aber auch Unternehmen in sämtlichen ausländerrechtlichen Angelegenheiten, wobei wir aufgrund der Multilingualität unserer Mitarbeiter Sprachbarrieren leicht überwinden können.